Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere – nachfolgend auch JW genannt – Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet. Die AGB werden vom Auftraggeberen automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. JW schließt immer einen schriftlichen Vertrag, der alle Punkte darstellt.

§ 2 Auftragserteilung und Leistungserbringung

2.1. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag bzw. der schriftliche Auftrag des Auftraggeberen an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung dokumentiert sind.

2.2 Der Auftraggeber kann uns Aufträge telefonisch, postalisch, per Telefax und per E-Mail erteilen. Formlose Aufträge von Auftraggeberen gelten als Angebot zum Abschluss eine Vertrages und werden per Post, per Fax oder per Email von uns bestätigt. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen.

2.3 Die Leistungserbringung durch JW erfolgt auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung. Werden im Zeitablauf der Leistungserbringung Mehrungen oder Minderungen sichtbar, werden diese dokumentiert und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Ergeben sich hieraus Honoraranpassungen, so werden diese ebenfalls dokumentiert. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Tagen widerspricht, gelten Mehrungen und Minderungen als vereinbart und werden Vertragsbestandteil.

2.4 Wenn erforderlich, ziehen wir Makler, Sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, sowie Dienst- und Werkvertragsnehmer und freiberufliche Kooperationspartner hinzu. JW ist in jedem Falle berechtigt, Leistungen an solche Partner unter zu vergeben. Die Auswahl dieser Partner obliegt alleine JW. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin nur zwischen uns und dem Auftraggeberen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kontaktperson ist ausschließlich JW.

2.5 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung.

§ 3 Honorar und Zahlweise

3.1 Sämtliche Honorare und Preise verstehen sich ohne die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung gültige Umsatzsteuer.

3.2 Wir behalten uns vor, die Fertigstellung einer Leistung von der vollständigen Bezahlung unserer Honorarforderungen abhängig zu machen. Beanstandungen an unseren Leistungen – außer bei offenkundigen Mängeln – berechtigen den Auftraggeberen nicht zur Zurückhaltung unserer Vergütungen.

3.3 Der Anspruch auf Zahlung des Honorars entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle im Rahmen der Projektabwicklung notwendigen oder vom Auftraggeber geforderten Leistungen, die nicht ausdrücklich in der vereinbarten Vergütung enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.

3.4 Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. JW kann angemessene Abschlagzahlungen verlangen.

3.5 Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu fordern.

3.6 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung von fälligen Zahlungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 4 Verschwiegenheitsverpflichtung

4.1 JW und der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung stehenden Kenntnisse und Informationen streng vertraulich zu behandeln und an Dritte nur für Zwecke der beabsichtigten geschäftlichen Verbindung und nur dann weiterzugeben, wenn diese sich gleichfalls verpflichten, die erlangten Informationen strikt geheim zu halten.

4.2 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für Erfüllungsgehilfen und in die Leistungserbringung eingebundene Drittpersonen. JW und der Auftraggeber verpflichten sich, diese Verschwiegenheitsverpflichtung solchen Drittpersonen auf zu erlegen.

4.3 Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von 5 Jahren fort.

4.4 Zum Zwecke der Auftragsdurchführung überlassenen Unterlagen sind sorgfältig aufzubewahren und gegen Zugang durch unberechtigte Dritte zu schützen. Nach Vertragsbeendigung sind überlassene Unterlagen an den jeweiligen Überlasser herauszugeben.

§ 5 Haftung

5.1 Unsere Haftung erstreckt sich ausschließlich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.2 Schadenersatzansprüche richten sich nach gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Mängelhaftung

6.1 Rügt der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss oder Beendigung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen.

6.2 Erfolgt eine Mängelrüge, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Diese hat auf jeden Fall Vorrang vor Minderung und Wandlung. Sollte diese Nachbesserung nachweislich und nachhaltig erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftragswertes begrenzt.

6.3 Werden Ausführungsfristen überschritten und Nachfristen im Rahmen der Auftragsdurchführung nicht eingehalten, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstandene Honoraransprüche haben jedoch Bestand und sind vom Aufraggeber zu bezahlen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eine Lücke im Vertrag.

§ 8 Sonstige Vereinbarungen

8.1 Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind schriftlich dokumentiert und vom anderen Vertragspartner unwidersprochen.

8.2 Es gilt das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3 Erfüllungsort ist Rosenheim/Bayern.

8.4 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt Rosenheim – soweit zulässig – als vereinbart.
Ende der Allgemeinen Geschäftbedingungen

Stand September 2014