Wolfgang Jung

Diplom-Ökonom

Unternehmensberatung

Der Einsatz von Manpower verursacht natürlich auch Kosten. Wir verrechnen unsere Leistungen auf Stunden-Honorarbasis nach Zeitaufwand. Reisezeiten werden mit dem halben Stundensatz verrechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung, z.B. wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich. Bei permanent laufenden Projektarbeiten oder Langzeitprojekten können je nach Abrechnungsperiode Abschlagszahlungen vereinbart werden.

Klar umrissene Leistungsumfänge können auch zu Pauschalpreisen verrechnet werden.

Soweit projektbezogene Reisen erforderlich werden, kommen die steuerlich geltenden Fahrtkosten und Aufwandentschädigungen zur Anwendung. Übernachtungskosten werden gemäß Rechnungstellung verrechnet.